Bürgerbeteiligung
Seit der breiten Bürgerbewegung "Stuttgart 21" ist die Beteiligung und Mitsprache von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen in der öffentlichen Diskussion neu entfacht.
Von der öffentlichen zur offenen Verwaltung
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Bürgerbeteiligung bezeichnet ganz allgemein die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen. Dabei werden zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden, nämlich zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen oder formellen Beteiligungsverfahren und zum anderen die freiwillige Bürgerbeteiligung durch Kommunen. |
Die formale Bürgerbeteiligung ist mehr als die vierjährliche Wahlentscheidung in einer repräsentativen Demokratie. Bürgerinnen und Bürger, Verbände oder andere Behörden können Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formulieren und der zuständigen Behörde übermitteln. Diese ist verpflichtet auf alle vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung einzugehen. Sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und sie dann entsprechend berücksichtigen.
Die freiwillige Bürgerbeteiligung ist in der kommunalen Praxis breit gefächert, sie reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen (wie Haushaltsplan, Flächennutzungsplan etc.) bis zu einzelnen Bauprojekten oder Aktivitäten zur Kriminalprävention oder Umweltschutz.
Die Beteiligungsformen reichen von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen (z.B. Zunkunftswerkstatt) bis hin zu aufwendigen Beteiligungsverfahren (z.B. Lokale Agenda 21). Auch im Rahmen von Stadtmarketing gibt es groß angelegte Bürgerbeteiligung.
Die Bürgerbeteiligung verfolgt mindestens fünf Ziele:
Höhere Bürgerzufriedenheit mit den kommunalen Dienstleistungen
Förderung des sozialen Ehrenamtes
Stärkere Teilhabe der Bügerinnen und Bürger an der politischen
EnscheidungsfindungEntlastung der kommunalen Haushalte durch aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger
Bessere Politikergebnisse durch bürgerschaftliches Mittragen von Entscheidungen
Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft Die Bürger- und Zivilgesellschaft basiert auf dem grundsätzlichem Bedürfnis des Menschen, sein Umfeld mitzugestalten und sich daher in entsprechende Entscheidungsprozesse miteinzubringen. Die Bürger- und Zivilgesellschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform, welche durch die aktive Teilnahme ihrer Mitglieder am öffentlichen Leben gestaltet und weiterentwickelt wird. Die Beteiligung geht dabei bewußt über die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen hinaus. |
Bürgerbeteiligungsseiten im Internet
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http://www.buergerforum2011.de
Eine Initiative des Bundespräsidenten mit der Bertelsmann Stiftung und der Heinz Nixdorf Stiftung. In Schleswig-Holstein beteiligt sich der Kreis Dithmarschen an diesem Projekt: >>> www.dithmarschen.de |
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Botschafterinnen und Botschafter für Bürgerorientierte Kommunen in Deutschland
http://www.buergerorientierte-kommune.de |
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| Deutscher Bundestag Drucksache 14/8900 vom 3.6.2002 |
Bericht der Enquete-Kommission 'Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements'
"Bürgerschaftliches Engagement: Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft." >>> Download (pdf-Datei, 3,2 MB) Quelle: http://www.econsense.de/_CSR_INFO_POOL/_CORP_CITIZENSHIP/images/Bericht_Enquete_CC.pdf |
Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement in Schleswig-Holstein
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat auf seiner Homepage die Rechte für Bürgerinnen und Bürger zur Mitsprache in den Kommunen dargelegt >>> Bürgerrechte in Schleswig-Holstein. Dazu gehören die
- Wahl der Gemeindevertretungen und der Kreistage (alle 5 Jahre)
- Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister/-innen (Wahlberechtigt sind auch Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union sowie Jugendliche ab 16 Jahre.)
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent aller Wahlberechtigten in der jeweiligen Kommune unterzeichnet sein. Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Frage mit "ja" beantwortet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.)
- Einwohnerversammlung
- Einwohnerfragestunde (Fragen an die Vertretung können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt werden, die älter als 14 Jahre sind.)
- Einwohnerantrag (Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und von mindestens fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet sein).
- Beiräte (z.B. Senioren- oder Ausländerbeirat)
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Auf Landesebene ist die Förderung der Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements in Schleswig-Holstein dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit zugeordnet >>> Bürgergesellschaft und Ehrenamt.
Für das ehrenamtliche Engagement![]() |
In den Kommunen werden schon lange die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung wahrgenommen, sei es über Einwohnerversammlungen oder über besondere Initiativen wie Zukunfts- oder Stadtteilkonferenzen, sei es aber auch über lokale Agendaprozesse und/oder die Einführung von Bürgerhaushalten. Kommunen eignen sich besonders gut für Formen der direkten Demokratie, denn der Wunsch der Menschen nach Beteiligung ist besonders dann groß, wenn sie von Entscheidungen im eigenem Lebensumfeld direkt betroffen sind, wenn sie die Situation vor Ort gut kennen und wenn die Verhältnisse in ihren Zusammenhängen überschaubar sind. Die kommunalen Verwaltungen bieten hierfür direktere und offenere Möglichkeiten an als staatliche Verwaltungen, sie sind Partner vor Ort, wenn es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und ihr Engagement zu fördern.
Die Stärkung der Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein war Thema einer Zukunftskonferenz im September 2004. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zehn Verwaltungsspitzen aus Kreisen, Städten und Gemeinden, Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und über einhundert Bürgerinnen und Bürger aus ganz Schleswig-Holstein.
Dokumentation der Ergebnisse der Zukunftskonferenz:
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Dokumentation der Zukunftskonferenz zur Bürgerbeteiligung (pdf-Datei) |
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Zeitschrift "transfer" zur Zukunftskonferenz zur Bürgerbeteiligung (pdf-Datei) |
Aktuelle Formen von Bürgerbeteiligung finden sich vor allem in Stadtteilkonferenzen oder einem kontinuierlich arbeitenden Quartiersmanagement (auch: Stadtteilmanagement) in großen Kommunen Schleswig-Holsteins (Beispiel: Stadtteilkonferenz Mettenhof).
Aktuelle Studie zur Bürgerbeteiligung
Eine im Mai 2011 herausgegebene Studie der Steria Mummert Consulting, der "Branchenkompass 2011 Publik Services" kommt zu dem Ergebnis, dass jeder zweite befragte Entscheider, die Bürgerinnen und Bürger in seiner Verwaltung bisher so gut wie gar nicht beteiligt.
Vorreiter für die Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungs- und Planungsprozesse sind danach vor allem die großen Städte.
Mehr zur Studie finden Sie unter >>> http://www.steria-mummert.de/presse/publikationen/branchenkompass%202011%20public%20services









