Europäische Dienstleistungsrichtlinie
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Die Richtlinie musste bis spätestens zum 28. Dezember 2009 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. In dieser Zeit mussten insbesondere bürokratische Hindernisse abgebaut werden, die den freien Dienstleistungsverkehr erschweren. Eine der grundlegenden Schwierigkeiten bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten ist vor allem in der Komplexität, Langwierigkeit und mangelnden Rechtssicherheit der Verwaltungsverfahren zu sehen. Unter dem Richtlinienkapitel "Verwaltungsvereinfachung" sollten die Verfahren für die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistung vereinfacht werden (Art. 5 EG-DLR), dazu gehören z.B. einheitliche Formblätter und die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten.
Um die Verwaltungsverfahren weiter zu vereinfachen, wird in Art. 6 EG-DLR das Instrument des so genannten "Einheitlichen Ansprechpartners" eingeführt. Danach ist sicherzustellen, dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle bzw. –person verfügt, über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Und schließlich wird mit Art. 8 EG-DLR das Recht auf eine elektronische Verfahrensabwicklung festgehalten. >>> Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (pdf 226 KB)
Kernelemente der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie schreibt zahlreiche Maßnahmen vor, die binnen einer Frist von drei Jahren bis spätestens zum 28.12.2009 umgesetzt werden mussten.
Hierzu zählen das Normenscreening (Überprüfung sämtlicher Genehmigungsverfahren auf ihre Notwendigkeit und auf ihre Optimierungspotenziale), die Schaffung eines Einheitlichen Ansprechpartners als Verfahrensmittler für Dienstleistungserbringer, die Bereitstellung der Informationen in einer bürgerfreundlichen sprache, die elektronische Bereitstellung aller notwendigen Verwaltungsdienstleistungen zum Abruf aus der Ferne sowie die Einrichtung einer staatenübergreifenden Amtshilfe.
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Weitere Informationen zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat auf seinen Internetseiten ein umfangreiches Informationsportal zu Europa aufgebaut, dort finden sich auch viele Materialien zur EG-DLR.
>>> www.dienstleistungsrichtlinie.de des BMWi
In Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium für die Umsetzung mitverantwortlich, auf der Homepage finden sich zahlreiche Informationen
>>> Finanzministerium Schleswig-Holstein zur EG-DLR
Die Kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins sind Herausgeber eines Leitfadens zur kommunalen Umsetzung der EG-DLR in Schleswig-Holstein: |
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Zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in
Deutschland wurde das Deutschland-Online-Vorhaben „IT-Umsetzung zur
EG-Dienstleistungsrichtlinie“ unter der Federführung der Länder
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eingerichtet. Ziel und
Ergebnis des Projektes ist es, Handlungsempfehlungen für die
Umsetzungsverantwortlichen in Ländern, Kommunen und Kammern in Form
eines Projektberichts zu bereitzustellen. Damit soll die zeitgerechte
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland unterstützt
werden.

Der >>> Projektbericht liegt seit Mitte Oktober 2008 vor.
Die Hochschule Harz hat gemeinsam mit der Materna GmbH eine Umfrage zum Umsetzungsstand der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern durchgeführt. Die kommunalen Verwaltungen haben besonders häufig Kontakt mit Dienstleistungserbringern und sie müssen darüber hinaus eng mit dem Einheitlichen Ansprechpartner zusammen arbeiten. Die Umsetzung erfolgt jedoch recht zögerlich, Ziel der Studie war es daher, ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist den Stand der Aktivitäten in den Kommunen zu hinterfragen.
>>> Link zur Studie: www.eu-dlr-studie.de
Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners
Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine Entscheidung zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) getroffen. Die Funktion des EAP wird in Schleswig-Holstein von einer Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen, an der das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Handwerks- sowie die Industrie- und Handwerkskammern beteiligt sind.
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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein Anstalt öffentlichen Rechts Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Telefonische Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 9-12 Uhr Mo. bis Do. 14-16 Uhr Telefon: 0431 988-8650 Telefax: 0431 988-616 1111 Email: info@ea-sh.de Homepagelink: www.ea-sh.de |
IT-Struktur zur EG-Dienstleistungsrichtlinie
Mit den IT-Strukturen für die Umsetzung der EG-DLRL befassen sich in Schleswig-Holstein:
- KomFIT (Kommunales Forum für Informationstechnik der Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein) >>> www.komfit.de
- Dataport >>> www.dataport.de
Zur IT-Umsetzung der EG-DLR liegt ein Ergebnisbericht der Humboldt-Universität zu Berlin vor. Alle Ergebnisse stehen unter www.prozessbibliothek.de als Download zur Verfügung.
KOMMA Sonderveranstaltungen zur EG-Dienstleistungsrichtlinie in Schleswig-Holstein
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Zur Planung des besonderen Qualifizierungsbedarfes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline in Schleswig-Holstein hat KOMMA ein Konzept erarbeitet, das einen Überblick zur notwendigen Themenpalette gibt >>> Konzept KOMMA zur Schulung im Themenbereich EG-DLRL. |
Diese Sonderveranstaltungen wurden durchgeführt und können zum Teil hier als Download angeboten werden:
Präsentationen zur Normenprüfung:
Philosophie der EG-DLRL, Einheitlicher Ansprechpartner, E-Government-Gesetz und IT-Harmonisierung, Normemscreening, IMI - Europäische Verwaltungszusammenarbeit (Bernt Wollesen, Referatsleiter Finanzministerium SH) - ppt-Datei , 207 KB



