Wieder Präsenzveranstaltungen
Am 14. März ist KOMMA wieder zu Präsenzveranstaltungen zurückgekehrt. Laut Hochschulen-Coronaverordnung bleibt es bei:
- der 3-G-Regel
- der Pflicht zum Tragen eines medizinischem Mund-Nasen-Schutzes
Ein Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden.
Das Hygienekonzept und sämtliche Regelungen sind an die dann gültige Erlasslage des Landes Schleswig-Holstein angepasst. Die laufend aktualisierten Informationen, finden Sie hier …
