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Wieder Präsenzveranstaltungen

Am 14. März ist KOMMA wieder zu Präsenzveranstaltungen zurückgekehrt. Laut Hochschulen-Coronaverordnung bleibt es bei:

  • der 3-G-Regel
  • der Pflicht zum Tragen eines medizinischem Mund-Nasen-Schutzes

Ein Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden.

Das Hygienekonzept und sämtliche Regelungen sind an die dann gültige Erlasslage des Landes Schleswig-Holstein angepasst. Die laufend aktualisierten Informationen, finden Sie hier …

Beitragsbild zum Thema "Wieder Präsenzveranstaltungen"
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