Beratung – unsere Leistungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Leistungen und Absagekonditionen.

Auftragsfortbildung

Leistungen Land Schleswig-Holstein

  • Offenes Seminar exklusiv für die Zielgruppe des Auftraggebers mit Einzelanmeldung an KOMMA:
    Ihre Veranstaltungen werden im Online-Portal veröffentlicht. Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind sowohl durch die Fortbildungsbeauftragten der Ressorts als auch durch die Teilnehmenden selbst möglich.
    KOMMA prüft, ob es sich um eine Anmeldung aus dem berechtigten Personenkreis handelt. Ebenfalls gehört das Anmeldemanagement (Zulassung zur Veranstaltung sowie Information zur Durchführung) zu unseren Leistungen.
    Das Monitoring der Anmeldezahlen, um über die Durchführung der Veranstaltung zu entscheiden (Mindest-Teilnehmerzahl nach Absprache), liegt bei KOMMA. Ggf. halten wir rechtzeitig Rücksprache mit dem Auftraggeber.
    Die Zielgruppe erhält von uns einen regelmäßigen Newsletter und auf Wunsch werden auch weitere Interessierte aus dem berechtigten Personenkreis informiert.
    Der Auftraggeber trägt die Gesamtkosten des Seminars.
    Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

 

  • Inhouse-Veranstaltungen bzw. individuell angefragte Formate

    Leistungen: siehe Inhouse-Konditionen
    Absagekonditionen: siehe Teilnahmebedingungen.

Leistungen Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV)

  • Offenes Seminar exklusiv für die Zielgruppe des Auftraggebers mit Einzelanmeldung an KOMMA:
    Ihre Veranstaltungen werden im Online-Portal veröffentlicht. Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind sowohl durch die Fortbildungsbeauftragten der Ressorts als auch durch die Teilnehmenden selbst möglich.
    KOMMA prüft, ob es sich um eine Anmeldung aus dem berechtigten Personenkreis handelt. Ebenfalls gehört das Anmeldemanagement (Zulassung zur Veranstaltung sowie Information zur Durchführung) zu unseren Leistungen.
    Das Monitoring der Anmeldezahlen, um über die Durchführung der Veranstaltung zu entscheiden (Mindest-Teilnehmerzahl nach Absprache), liegt bei KOMMA. Ggf. halten wir rechtzeitig Rücksprache mit dem Auftraggeber.
    Die Zielgruppe erhält von uns einen regelmäßigen Newsletter und auf Wunsch werden auch weitere Interessierte aus dem berechtigten Personenkreis informiert.
    Der Auftraggeber trägt Gesamtkosten des Seminars
  • Inhouse-Veranstaltungen bzw. individuell angefragte Formate

    Leistungen: siehe Inhouse-Konditionen

Absagekonditionen Auftragsfortbildung

Sofern ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben wird, gelten folgende Regelungen:

    • bei Absage bis 28 Kalendertage vor dem Termin: siehe allgemeine Regelung zu Auftragsänderung vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist
    • bei Absage im Zeitraum von 28 bis 11 Kalendertage vor dem Termin: 50% der Gebühr
    • bei Absage ab 10 Kalendertage vor dem Termin: 100% der Gebühr

Allgemeine Regelungen zu Auftragsänderungen vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist:

Sofern ab Beauftragung Änderungen (z. B. eine Änderung des Veranstaltungsformats) seitens des Auftraggebers vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist vorgenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro fällig.

Sofern Planungskosten erhoben werden, wird die Höhe der Planungskosten im Angebot ausgewiesen. Die Kosten werden fällig, wenn der Auftraggeber eine Veranstaltung vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist absagt.

Auswahlverfahren

Personalauswahl mit Profis

Wenn innerhalb einer Verwaltung eine Stelle besetzt oder eine Förderentscheidung getroffen werden soll, wird immer öfter eine externe Begleitung mit hinzugezogen, vor allem bei Führungs- oder herausgehobenen Fachkräften. Die Vorauswahl und Einladung der Teilnehmenden erfolgt durch Sie als einstellende Organisation. Mit unserem professionellen Beratungspool für Eignungsdiagnostik begleiten wir Sie durch alle nächsten Schritte.

Bei der Auswahl von Auszubildenden und Bachelor-Studierenden bieten Gruppenauswahlverfahren die Möglichkeit, Einblicke in die sozialen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen. Sie sind eine zusätzliche Auswahlstufe zwischen schriftlichen Einstellungstest und einem Vorstellungsgespräch oder die letzte Auswahlstufe nach dem Einstellungstest. Unsere Nachwuchs-ACs führen wir z. B. durch als Ergänzung zum von KOMMA angebotenen Online-Eignungstest.

Zielsetzung

Die Verfahren sind meist als Assessment Center (AC) oder strukturierte Interviews mit Arbeitsproben angelegt. Ein Assessment Center ist ein standardisiertes eignungsdiagnostisches Verfahren, im Rahmen dessen Kandidatinnen bzw. Kandidaten mehrere Aufgaben absolvieren und deren Verhalten dabei von mehreren Beobachterinnen und Beobachtern dokumentiert und bewertet wird. Ein interviewbasiertes Verfahren kann neben den standardisierten und kompetenzbezogenen Fragen auch einzelne Arbeitsproben enthalten, beides wird nach vorher festgelegten einheitlichen Kriterien bewertet und dokumentiert.

Unsere Grundprinzipien sorgen für eine hohe Akzeptanz für Verfahren und Ergebnis:

    • Transparenz über das Auswahlverfahren für alle intern Beteiligten (Inhalte, Kriterien, etc.)
    • Umfassende Information der Kandidatinnen bzw. Kandidaten (auch „Vorab-Telefonat“ durch KOMMA möglich)
    • Ein hohes Maß an Respekt und Wertschätzung
    • Wechselseitige Lernchancen für die Kandidatinnen bzw. Kandidaten und die Organisation durch das Angebot persönlicher, verhaltensbezogener Rückmelde-Gespräche.

Anforderungsprofil

Grundlage für die Konstruktion des Verfahrens ist ein Anforderungsprofil. Es beinhaltet Verhaltensbeispiele für soziale, personale, seltener fachliche, und Führungs-Kompetenzen und wird im Rahmen eines Analysegespräches vorbereitet. Die Erstellung des Profils kann an vorliegende interne Papiere (z. B. Grundsätze zu Führung und Zusammenarbeit etc.) der Verwaltung angepasst werden.

Im Anforderungsprofil sind die Kompetenzen definiert und mit Verhaltensbeispielen unterlegt. Diese beschreiben das beobachtbare und zu bewertende Verhalten der Kandidatinnen und Kandidaten. So werden nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungskriterien geschaffen.

Bei den Nachwuchsverfahren nutzen wir standardisierte Kompetenzbeschreibungen wie zu Engagement und Leistungsorientierung, Teamfähigkeit oder z. B.  Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.

Aufgaben

Wir konstruieren anhand des Anforderungsprofils ein angemessenes Verfahren zur Einschätzung der Eignung der Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Mögliche Aufgaben werden schon im Vorgespräch erörtert. So sind z. B. in der Regel Bestandteile des Verfahrens:

    • Selbstpräsentation,
    • Simulation eines Konflikt- oder Personal-gesprächs („Rollenspiel“),
    • Arbeitsprobe: Bearbeitung und Präsentation einer Fallstudie oder Konzept-Skizze,
    • Strukturiertes Interview mit Selbstreflexion.

Inhaltliche Stichworte oder auch Dokumente für z. B. Fallstudie oder Konzept werden von Ihnen beigesteuert, um größtmöglichen Bezug zur Stelle herzustellen.

Üblicherweise setzen wir in einem Auswahlverfahren für Nachwuchskräfte 2-4 der Aufgaben ein, meist mindestens Selbstpräsentation und Fall- oder Konzeptaufgabe mit Einzelvortrag und ggf. anschließender Gruppenaufgabe.

Schulung der Beobachterinnen und Beobachter (nach Bedarf)

Den teilnehmenden Beobachter/innen wird vor dem Verfahren vermittelt, anhand welcher Kriterien beobachtet wird und welche Unterlagen eingesetzt werden. Schwerpunkte sind außer den eingesetzten Methoden auch die kompetenzbezogenen Verhaltensbeispiele, die die Beobachtungen vergleichbar machen, ebenso typische Beurteilungsfehler.

Wir empfehlen eine Einweisung in das Verfahren auch bei erfahrenen Beobachtungs-Teams, insbesondere wenn es sich um ein angepasstes Verfahren oder unbekannte Moderator/-innen handelt (z. B. als Kurzeinweisung am Verfahrenstag).

Durchführung

Am Verfahren selbst nehmen üblicherweise teil:

    • Beraterin bzw. Berater (Moderation, Beobachtung und Ergebnissicherung)
    • In der Regel 3-4 Beobachtende aus der Verwaltung/Ausbildungsleitung plus Interessenvertretungen, ggf. Politik
    • Fach- und Führungskräfte: In der Regel bei Einzel-AC max. 3, im verkürzten AC max. 4 Kandidatinnen bzw. Kandidaten pro Tag; bei allen Verfahren richtet sich die Anzahl nach Umfang der Aufgaben, auch beim Interview.
    • Nachwuchskräfte: bis zu 6 Kandidatinnen und Kandidaten pro Gruppe (Format variabel)
    • Assistenz von KOMMA
    • Rollenspieler/in (nach Bedarf Mitarbeiterin KOMMA, erfahrene MA aus der Verwaltung denkbar)

Die Auswahlverfahren werden von unseren erfahrenen Beraterinnen und Beratern moderiert. Kurzprofile stellen wir nach Absprache zur Verfügung. Wir begleiten Verfahren in der Regel mit einer Assistenz. So können Sie sich ausschließlich auf Ihre Rolle konzentrieren, und die Kandidatinnen und Kandidaten werden während des Verfahrens von einer neutralen Person professionell betreut.

Die Assistenz sorgt für einen reibungslosen Ablauf, Pufferzeiten können verkürzt werden:

    • Vorbereitung der Räumlichkeiten
    • Ansprechperson für organisatorische Rückfragen
    • Einweisung in die Aufgaben und Einsammeln der Aufgaben am Bearbeitungsende
    • Begleitung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Präsentation der einzelnen Aufgaben
    • Vorbereitung der Auswertung und Ergebnisdokumentation
    • Einsatz als Gegenüber im Rollenspiel

Räume

Die Räume und das Catering stellt in der Regel der Kunde, eingeschlossen sind dabei Veranstaltungs- und Moderationsmaterialen (Beamer, Pinnwände, Flipchart, Moderationskarten, Stifte etc. nach Abstimmung). Eine Skizze der Raumanforderungen senden wir gern zu.

    • ein hinreichend großer Raum für die Durchführung des Auswahlverfahrens mit Tischen für das Beobachtergremium, Platz für Präsentationen sowie Metaplanwänden, Flipchart und Moderationsmaterialien.
    • ein Arbeitsraum für die Vorbereitung der Kandidatinnen und Kandidaten mit Tischen, Stühlen und ggf. Moderationsmaterialien.
    • Aufenthaltsräume für die Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Möglichkeiten zur Pausengestaltung (vor allem Nachwuchs-Verfahren.

Unterlagen und Materialien

Die folgenden Unterlagen für den Verfahrenstag werden von KOMMA zur Verfügung gestellt:

    • Arbeits-Ordner für alle Beobachtenden (ggf. Schulungsunterlagen, Ausschreibung, Anforderungsprofil, Zeitpläne, Beobachtungsbögen, Aufgabenstellungen, Notizblock, Kugelschreiber)
    • Aufgabenstellungen und Mappen für alle Kandidatinnen und Kandidaten (Notizblock, Kugelschreiber, Zeitplan)
    • Ergebnisbögen/-datei zur Dokumentation des Verfahrens, Basis für Ergebnisberichte

Aufbewahrung der Unterlagen

Nach Abschluss der Verfahren bewahren wir die Unterlagen (Vermerke, Beobachtungs- und Ergebnisbögen etc.) grundsätzlich 3 Monate auf. Sollte es in der Zwischenzeit zu Verzögerungen in der Entscheidung kommen, durch z. B. Prozessführung, verlängern wir auf schriftliche Anfrage die Aufbewahrungsfrist in Ihrem Sinne.

Absagekonditionen

Sofern ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin abgesagt oder verschoben wird:

    • bis 11 Kalendertage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar
    • bis 4 Kalendertage vor dem Termin: 50% der Gebühr
    • ab 3 Kalendertage vor dem Termin: 100% der Gebühr

Allgemeine Regelungen zu Auftragsänderungen vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist:

Sofern ab Beauftragung Änderungen (z. B. eine Terminverschiebung oder eine Änderung des Veranstaltungsformats) seitens des Auftraggebers vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist vorgenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro fällig.

Sofern Planungskosten erhoben werden, wird die Höhe der Planungskosten im Angebot ausgewiesen. Die Kosten werden fällig, wenn der Auftraggeber eine bereits geplante Veranstaltung vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist absagt.

Ein Anliegen in eigener Sache: Bitte benachrichtigen Sie bei kurzfristigen Absagen – vor allem innerhalb der 3-4 Tage-Frist und z. B. direkt vor einem Wochenende – gleichzeitig auch die Moderatorin bzw. den Moderator, deren Kontaktdaten Sie im Verfahrensverlauf erhalten. So tragen Sie dazu bei, ggf. anfallende Storno-Gebühren bei Hotels oder Ausfall-Honorare zu vermeiden und den Informationsfluss sicherzustellen.

Inhouse

Leistungen

Ihre Inhouse-Veranstaltungen finden Sie in einem geschützten Bereich direkt auf unserem Portal. Sie erhalten von uns im Zuge der Veranstaltungsvorbereitung ca. drei Wochen vor Beginn einen Link inkl. Passwort zu Ihrer Veranstaltung, die entsprechend nur für Sie persönlich einsehbar ist. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie Anmeldungen in digitaler Form eigenständig vornehmen und verwalten können – genau wie in unserem offenen Veranstaltungsbereich. Nachmeldungen sowie Stornierungen sind auch über diesen Weg problemlos möglich. Wir freuen uns darüber, dass wir durch die Angleichung und Digitalisierung unserer Abläufe die gemeinsame Zusammenarbeit einen weiteren großen Schritt voranbringen können.

Bitte beachten Sie, dass an den Veranstaltungen ausschließlich Mitarbeitende Ihrer Organisation teilnehmen. Sollten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zu einer inhaltsgleichen KOMMA Veranstaltung im Seminarprogramm angemeldet sein, beachten Sie bitte bei Annahme des Angebotes deren fristgerechte Abmeldung für eine gebührenfreie Stornierung. Sollten Fragen zum Anmeldeverfahren bei Ihnen auftauchen, kontaktieren Sie gerne jederzeit die Ihnen bekannten Ansprechpersonen bei KOMMA.

Sollten Sie noch keinen Login-Zugang haben, informieren Sie sich hier.

Absagekonditionen

Sofern ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben wird, gelten folgende Regelungen:

    • bis 28 Kalendertage vor dem Termin: siehe allgemeine Regelung zu Auftragsänderung vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist
    • im Zeitraum von 28 bis 11 Kalendertage vor dem Termin: 50% der Gebühr
    • ab 10 Kalendertage vor dem Termin: 100% der Gebühr

Allgemeine Regelungen zu Auftragsänderungen vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist:

Sofern ab Beauftragung Änderungen (z. B. eine Terminverschiebung oder eine Änderung des Veranstaltungsformats) seitens des Auftraggebers vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist vorgenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro fällig.
Sofern Planungskosten erhoben werden, wird die Höhe der Planungskosten im Angebot ausgewiesen. Die Kosten werden fällig, wenn der Auftraggeber eine Veranstaltung vor Beginn der kostenpflichtigen Stornierungsfrist absagt.

Coaching

Leistungen

Wir bieten die Durchführung eines Einzelcoachings entweder im Präsenzformat oder im Online-Format datenschutzkonform in unserer KOMMA-Lernwelt an. Informationen zur Lernplattform LERNWELT finden Sie hier. Im Vorwege muss für Online-Coachings auf Seiten des Kunden sichergestellt werden, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind und wir benötigen für den Lernweltzugang den Namen, Vornamen und die dienstliche E-Mail-Adresse des Coachees. Bei Fragen oder technischen Schwierigkeiten steht unser Support zur Verfügung: E-Mail: lernwelt@komma-sh.de    

Ort und Zeit werden zwischen Coachee und Coach vereinbart. Die im Angebot dargestellte Gebühr versteht sich als Pauschale für das Coaching. Das Coaching besteht aus drei Bestandteilen, die in maximal 10 Stunden erbracht werden und folgende Leistungen beinhalten:

Coachingstart

  • Inhalte: Situationsanalyse, Zielarbeit, Entwicklung von Veränderungsansätzen und praktische Absprachen (Ablauf, Zeitumfang, Terminierung und bei Präsenz-Coachings Ort der folgenden Coachingtermine)
  • Zeitrahmen: 1 Termin, ca. 2 Std. (inkl. Protokollierung und Erstellung des Coaching-Plans durch den Coach)
  • Beteiligte: Coachee und Coach. An dem Termin kann nach Absprache mit dem Coach und dem Coachee die vorgesetzte Führungskraft teilnehmen.

Durchführung des Coachings

  • Inhalte: Besprechung erster Erfahrungen, Weiterentwicklung der Veränderungsmöglichkeiten und Verabredung von Zwischenzielen.
  • Zeitrahmen: Grundsätzlich sind 3 Termine à ca. 2 Std. vorgesehen (inkl. Vorbereitung und Protokollierung). Coach und Coachee können die Termine im Bedarfsfall individuell planen und sie in gegenseitigem Einverständnis den Erfordernissen im Rahmen des maximalen Zeitkontingents von 6 Stunden (inkl. Protokollierung) anpassen.
  • Beteiligte: Coachee und Coach

Coachingabschluss

  • Inhalte: Besprechung der Umsetzungs-Erfahrungen, der Zielerreichung und ggf. notwendiger Anschlussmaßnahmen.
  • Zeitrahmen: 1 Termin, ca. 2 Std. (inkl. Protokollierung)
  • Beteiligte: Coachee und Coach. An dem Termin kann nach Absprache mit dem Coach und dem Coachee die vorgesetzte Führungskraft teilnehmen.

Nach Abschluss des Coachings wird der Gebührenbescheid erstellt. Bei Bedarf sind weitere Angebote z. B. für eine Evaluationssitzung (Durchführung i.d.R. nicht früher als 6 Monate nach Coachingabschluss) oder ein weiteres Coaching möglich. Bitte fragen Sie uns dazu an.

ggf. Evaluationstermin

  • Inhalte: Besprechung der Umsetzungs-Erfahrungen, der Zielerreichung und ggf. notwendiger Anschlussmaßnahmen im zuvor durchgeführten Format Präsenz oder Online
  • Zeitrahmen: 1 Termin, ca. 2 Std. (inkl. Vorbereitung und Protokollierung durch den Coach)
  • Beteiligte: Coachee und Coach. An dem Termin kann nach Absprache mit dem Coach und dem Coachee die vorgesetzte Führungskraft teilnehmen.

 

Absagekonditionen

Sofern ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben wird, gelten folgende Regelungen:

  • bei Absage bis 11 Kalendertage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar
  • bei Absage bis 4 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der Gebühr
  • bei Absage ab 3 Kalendertage vor dem Termin: 100 % der Gebühr

Bereits erbrachte Leistungsanteile werden in voller Höhe berechnet.

Stand: 12.03.2024

Unabhängig vom Produkt* erhalten Sie folgende Leistungen

Ab 2023 unterstützt KOMMA Ihre Veranstaltung mit der digitalen Veranstaltungsorganisation. Die Teilnehmenden können sich von überall in die LERNWELT einloggen, um weitere Informationen rund um Ihre Veranstaltung zu erhalten.

Hinweise zur Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen

Für einen nachhaltigeren und einen bewussten Umgang mit Ressourcen verzichten wir grundsätzlich auf den Ausdruck von Skripten und das Herausgeben von Schreibunterlagen. Bitte beachten Sie, dass sich die Teilnehmenden auf eigenen Wunsch ggf. Schreibunterlagen oder das ausgedruckte Skript mitbringen müssen. Sie erhalten zur Veranstaltung ein kleines Paket mit Kugelschreiber und Textilnamensschildern. Die Teilnahmebescheinigungen können sich die Teilnehmenden 7 Tage nach der Veranstaltung aus der Lernwelt herunterladen.

Sofern die Organisation der Räumlichkeiten durch Sie erfolgt, bitten wir um Übermittlung des Veranstaltungsortes bis spät. 4 Wochen vor Veranstaltungstermin.

Finden die Veranstaltungen in von KOMMA organisierten Räumlichkeiten statt gelten folgende Tagungs- und Übernachtungspauschalen.

Hinweise zur Durchführung von Online-Veranstaltungen

Online-Veranstaltungen finden über die KOMMA-Lernwelt statt:
https://www.komma-sh.de/informationen/online-veranstaltungen/

Die Teilnahmebescheinigungen können sich die Teilnehmenden 7 Tage nach der Veranstaltung aus der Lernwelt herunterladen.

*gilt nicht für Auswahlverfahren

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